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Mitgliedschaft
Jede natürliche oder juristische Person (also auch Vereine,
Gesellschaften, öffentlich rechtliche Körperschaften
sowie Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit) kann einen Antrag
auf Mitgliedschaft beim Verein stellen.
- Jedes Ordentliche Mitglied hat im Verein eine Stimme.
- Fördernde Mitglieder unterstützen die Vereinsziele
ideell oder materiell. Sie genießen kein Stimmrecht.
- Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes
Ehrenmitglieder ernennen.
Das Mitgliedsformular, die Satzung sowie die Beitragsordnung
können Sie im
Dokumente-Bereich
herunterladen. Das ausgefüllte Formular bitte an die
Geschäftsstelle im Rathaus Altusried schicken oder dort
abgeben.